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   BVerwG, 14.02.1990 - 9 B 265.89   

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BVerwG, 14.02.1990 - 9 B 265.89 (https://dejure.org/1990,10460)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1990 - 9 B 265.89 (https://dejure.org/1990,10460)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 9 B 265.89 (https://dejure.org/1990,10460)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gefahr von politischer Verfolgung in Äthiopien wegen Sippenhaft - Verfolgungsvermutung bei Ehefrauen von politisch Verfolgten - Aktive Mitgliedschaft in der EPLF - Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht in ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 9 B 265.89
    Es ist vielmehr von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen, daß für Ehefrauen politisch Verfolgter unter bestimmten Voraussetzungen eine widerlegliche tatsächliche Vermutung dafür bestehen kann, daß auch ihnen selbst politische Verfolgung droht, nämlich dann, wenn Fälle festgestellt worden sind, in denen der Verfolgerstaat Repressalien gegenüber Ehefrauen im Zusammenhang mit der politischen Verfolgung ihrer Ehegatten ergriffen hat (Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - BVerwGE 75, 304 [BVerwG 13.01.1987 - 9 C 53/86]; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244 [BVerwG 26.04.1988 - 9 C 28/86]).

    Unter diesen Umständen brauchte das Berufungsgericht entgegen der Ansicht der Beschwerde weder die allgemeine Frage zu klären, ob in Äthiopien Sippenhaft stattfinde, noch liegt die von ihr geltend gemachte Abweichung von den Urteilen vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - (a.a.O.) und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - (a.a.O.) vor.

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 9 B 265.89
    Zur Verneinung einer der Klägerin drohenden Sippenhaft ist es nicht deshalb gelangt, weil in Äthiopien keine Sippenhaft praktiziert werde oder - wie die Beschwerde mit ihrer Rüge einer Abweichung von dem Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 42) anzunehmen scheint - die Klägerin keine substantiierte Darstellung der allgemeinen Verhältnisse bezüglich einer Sippenhaft in Äthiopien gegeben habe.

    Unter diesen Umständen brauchte das Berufungsgericht entgegen der Ansicht der Beschwerde weder die allgemeine Frage zu klären, ob in Äthiopien Sippenhaft stattfinde, noch liegt die von ihr geltend gemachte Abweichung von den Urteilen vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - (a.a.O.) und vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - (a.a.O.) vor.

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 9 B 265.89
    Diese Frage ist jedoch in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, daß keine Verpflichtung der Gerichte besteht, in Ermittlungen einzutreten, die durch das Vorbringen des Asylsuchenden nicht veranlaßt sind (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31, S. 14 - sowie Beschluß vom 22. November 1983 - BVerwG 9 B 1915.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 152).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86

    Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 9 B 265.89
    Es ist vielmehr von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen, daß für Ehefrauen politisch Verfolgter unter bestimmten Voraussetzungen eine widerlegliche tatsächliche Vermutung dafür bestehen kann, daß auch ihnen selbst politische Verfolgung droht, nämlich dann, wenn Fälle festgestellt worden sind, in denen der Verfolgerstaat Repressalien gegenüber Ehefrauen im Zusammenhang mit der politischen Verfolgung ihrer Ehegatten ergriffen hat (Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - BVerwGE 75, 304 [BVerwG 13.01.1987 - 9 C 53/86]; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244 [BVerwG 26.04.1988 - 9 C 28/86]).
  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 9 B 265.89
    Es ist vielmehr von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen, daß für Ehefrauen politisch Verfolgter unter bestimmten Voraussetzungen eine widerlegliche tatsächliche Vermutung dafür bestehen kann, daß auch ihnen selbst politische Verfolgung droht, nämlich dann, wenn Fälle festgestellt worden sind, in denen der Verfolgerstaat Repressalien gegenüber Ehefrauen im Zusammenhang mit der politischen Verfolgung ihrer Ehegatten ergriffen hat (Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - BVerwGE 75, 304 [BVerwG 13.01.1987 - 9 C 53/86]; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 28.86 - BVerwGE 79, 244 [BVerwG 26.04.1988 - 9 C 28/86]).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 9 B 265.89
    Eine Revision der Klägerin müßte nämlich bei zutreffender rechtlicher Beurteilung gemäß § 144 Abs. 4 VwGO in jedem Fall zurückgewiesen werden, was bereits im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu berücksichtigen ist (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82

    Situation im Heimatstaat - Aufklärungspflicht der Tatsachengerichte -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1990 - 9 B 265.89
    Diese Frage ist jedoch in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, daß keine Verpflichtung der Gerichte besteht, in Ermittlungen einzutreten, die durch das Vorbringen des Asylsuchenden nicht veranlaßt sind (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31, S. 14 - sowie Beschluß vom 22. November 1983 - BVerwG 9 B 1915.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 152).
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